Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DREI Schön Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Privatkunden
Gültig ab 15.03.2018
1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen dem Vertragspartner (im Folgenden Auftraggeber) und der DREI Schön Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: Auftragnehmer).
Aufträge und Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ausgeführt, sofern keine abweichenden Regelungen vertraglich vereinbart sind. Diesen hier genannten Bedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Bei Widerspruch gegen die hier aufgeführten Bedingungen seitens des Auftraggebers kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit Annahme eines Angebotes oder dem Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens bei Erhalt der ersten Lieferung oder Leistung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge oder Aufträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
Mündliche Absprachen gelten nur insoweit, wie sie die operative Erfüllung der Leistung oder Lieferung bedingen.
2 Angebote, Auftragserteilung, Vertragsschluss, Preise
Vor Auftragserteilung erstellt der Auftragnehmer im Regelfall ein schriftliches Angebot. Angebote richten sich nach den bis dahin dem Auftragnehmer bekannten Voraussetzungen und Bedingungen für die zu erbringenden Leistungen. Alle Angebote sind freibleibend.
Angebote und die darin enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die den Auftrag betreffenden Voraussetzungen und Bedingungen unverändert bleiben wie zur Zeit der Angebotserstellung bekannt, längstens sechs Wochen nach Angebotserstellung. Für Lohnleistungen gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk. Veränderungen der tariflichen Bedingungen können zur Anpassung der Preise auch bei bereits bestehenden Verträgen und Dauerschuldverhältnissen führen. Mündliche Angebote sind nicht bindend.
Nachträgliche Änderungen insbesondere Erweiterungen des Auftrages auf Veranlassung oder Anfrage des Auftraggebers einschließlich der dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Nachträglich veränderte Auftragsbedingungen oder die Feststellung anderer als durch den Auftraggeber zur Erstellung des Angebotes benannten Voraussetzungen werden durch schriftliche Mitteilung der dadurch verursachten zusätzlichen Kosten ausgewiesen, falls diese die Gesamtsumme von EUR 50,00 pro Auftrag überschreiten.
Kosten für An- und Abfahrtswege werden durch den Auftragnehmer pauschal in ein Angebot inkludiert oder nach Aufwand gesondert berechnet. Liefer‑, Fracht und Portokosten werden gesondert berechnet.
Entstehen für die Erstellung oder Abgabe eines Angebotes Kosten auf Seiten des Auftragnehmers, sind diese durch den Auftraggeber zu vergüten. Bei aufgewendeten Kosten für ein Aufmaß, das nicht oder nicht zeitnah zur Erteilung eines Auftrages führen, sind diese durch den Auftraggeber zu vergüten.
Preise gelten wenn nicht anders definiert bei einer Leistungserbringung an Werktagen von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Aufträge werden in der Regel nach Angebotserstellung schriftlich erteilt. Bei mündlich erteilten Aufträgen gilt der Vertrag mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Leistungserbringung als geschlossen, sofern der Auftraggeber nicht sofort schriftlich widerspricht.
Die etwaige Einbringung oder Mitarbeit gleich welcher Art des Auftraggebers beeinflusst weder das Angebot noch die Rechnung. Mitwirkungspflichten wie die Bereitstellung oder Lieferung von Wasser oder Strom sind Bestandteil des Vertrages. Verschuldet der Auftraggeber durch Verzögerung oder Unterlassen seiner Mitwirkungspflichten zeitliche oder qualitative Abweichungen des Auftrages, so ist dies dem Auftraggeber anzulasten. Daraus resultierende Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu zahlen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer ergeben sich daraus nicht. Etwaige vereinbarte Lieferfristen werden bei Verletzung der Mitwirkungspflicht aufgelöst.
Stellt der Auftragnehmer während der Erbringung der Leistung fest, dass zusätzliche Leistungen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendig werden, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Bei Ablehnung der weiteren Ausführung der Leistungen ist die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung durch den Auftraggeber zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber lediglich die Notwendigkeit bzw. die Erbringung zusätzlicher Leistungen ab, behält sich der Auftragnehmer vor, die weitere Durchführung der Leistung abzulehnen und die Vergütung gemäß dem Stand der erbrachten Leistungen einzufordern.
3 Auftragsdurchführung, Lieferung, Zahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sich aus dem Auftrag ergebenen zu erbringen Leistungen selbst zu erbringen, Dritte damit zu beauftragen und durch Dritte erbringen zu lassen.
Aufträge können vom Auftragnehmer auf eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers erteilt werden. Der Auftraggeber erteilt hierfür ausdrücklich seine Vollmacht.
Im Ermessen des Auftragnehmers wird eine Vorauszahlung von bis zu 100% des Gesamtpreises erhoben. Erst nach Erhalt einer festgesetzten Vorauszahlung beginnt die Leistungserbringung.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Nicht durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen und Störungen sowie bei allen Fällen höherer Gewalt bei ihm oder von ihm beauftragen Dritten oder Zulieferern berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Die vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Soweit ein Einbau und/oder eine Vermischung erfolgt, erhält der Auftragnehmer das Sicherungseigentum an dem verbunden resp. vermischten Werk/Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung.
Rechnungen sind falls nicht anders vereinbart sofort ohne Abzug zu zahlen.
4 Gewährleistung, Haftung
Durch den Auftragnehmer gelieferte Arbeiten und Leistungen sind durch den Auftraggeber unverzüglich, jedenfalls vor einer Nutzung oder Inanspruchnahme zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzumelden. Unterbleibt die Anzeige der Mängel besteht kein Schadensersatzanspruch.
Wiederkehrende Leistungen des Auftragnehmers aus Dauerschuldverhältnissen gelten als auftragsgerecht erfüllt und mängelfrei, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen mit Angabe von Ort, Zeit, Art und Umfang des beanstandeten Mangels erhebt.
Bei durch den Auftragnehmer verschuldeten Mängeln ist diesem eine angemessene Frist zur Korrektur und Nachbearbeitung einzuräumen. Können Mängel nicht beseitigt werden oder ist ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar, kann der Auftraggeber eine Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen. Eine Kündigung bei geringfügiger Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Auftragshöhe der durch den Auftragnehmer selbst zu erbringenden oder erbrachten Leistungen, ausschließlich Material und Vorleistungen, bei Dauerschuldverhältnissen bzw. wiederkehrenden Leistungen auf die Höhe von turnusgemäßen Vergütungen in zwei Monaten.
Für Schäden, die nachweislich auf Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind oder nachweislich durch Leistungen des Auftragnehmers entstanden sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Schadensersatzansprüche wegen Mängel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterbearbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für Beeinträchtigungen des weiterzubearbeitenden Objektes. Vorgenannte Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ist der Auftragnehmer gemäß Auftrag zum Versand verpflichtet, übernimmt der Auftragnehmer diesen mit höchster Sorgfalt, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf ihm bekanntwerdende rechtliche Risiken hinzuweisen. Handelt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geht das Risiko möglicher Verstöße auf den Auftraggeber über.
Genannte Haftungsbeschränkungen gelten für alle Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5 Datenschutz
Geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§29 BDSG) zulässig, werden elektronisch gespeichert und verwaltet.
Elektronische Korrespondenz wird für Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert und verwaltet.
6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Bestimmte Leistungsbereiche und Arbeiten des Auftragnehmers sowie Dauerschuldverhältnisse sind in jeweils besonderen Geschäftsbedingungen zusätzlich geregelt. Diese werden ergänzend zu den AGB Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber verweist vor Vertragsschluss darauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hagen. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DREI Schön Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Gewerbekunden
Gültig ab 01.04.2018
1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen dem Vertragspartner (im Folgenden Auftraggeber) und der DREI Schön Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: Auftragnehmer).
Aufträge und Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ausgeführt, sofern keine abweichenden Regelungen vertraglich vereinbart sind. Diesen hier genannten Bedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Bei Widerspruch gegen die hier aufgeführten Bedingungen seitens des Auftraggebers kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit Annahme eines Angebotes oder dem Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens bei Erhalt der ersten Lieferung oder Leistung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge oder Aufträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
Mündliche Absprachen gelten nur insoweit, wie sie die operative Erfüllung der Leistung oder Lieferung bedingen.
2 Angebote, Auftragserteilung, Vertragsschluss, Preise
Vor Auftragserteilung erstellt der Auftragnehmer im Regelfall ein schriftliches Angebot. Angebote richten sich nach den bis dahin dem Auftragnehmer bekannten Voraussetzungen und Bedingungen für die zu erbringenden Leistungen. Alle Angebote sind freibleibend.
Angebote und die darin enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die den Auftrag betreffenden Voraussetzungen und Bedingungen unverändert bleiben wie zur Zeit der Angebotserstellung bekannt, längstens sechs Wochen nach Angebotserstellung. Mündliche Angebote sind nicht bindend.
Nachträgliche Änderungen insbesondere Erweiterungen des Auftrages auf Veranlassung oder Anfrage des Auftraggebers einschließlich der dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Nachträglich veränderte Auftragsbedingungen oder die Feststellung anderer als durch den Auftraggeber zur Erstellung des Angebotes benannten Voraussetzungen werden durch schriftliche Mitteilung der dadurch verursachten zusätzlichen Kosten ausgewiesen, falls diese die Gesamtsumme von EUR 50,00 pro Einzelleistung überschreiten.
Kosten für An- und Abfahrtswege werden durch den Auftragnehmer pauschal in ein Angebot inkludiert oder nach Aufwand gesondert berechnet. Liefer‑, Fracht und Portokosten werden gesondert berechnet.
Entstehen für die Erstellung oder Abgabe eines Angebotes Kosten auf Seiten des Auftragnehmers, sind diese durch den Auftraggeber zu vergüten. Bei aufgewendeten Kosten für ein Aufmaß, das nicht oder nicht zeitnah zur Erteilung eines Auftrages führen, sind diese durch den Auftraggeber zu vergüten.
Preise gelten wenn nicht anders definiert bei einer Leistungserbringung an Werktagen von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Aufträge werden in der Regel nach Angebotserstellung schriftlich erteilt. Bei mündlich erteilten Aufträgen gilt der Vertrag mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Leistungserbringung als geschlossen, sofern der Auftraggeber nicht sofort schriftlich widerspricht.
Die etwaige Einbringung oder Mitarbeit gleich welcher Art des Auftraggebers beeinflusst weder das Angebot noch die Rechnung. Mitwirkungspflichten wie die Bereitstellung oder Lieferung von Wasser oder Strom sind Bestandteil des Vertrages. Verschuldet der Auftraggeber durch Verzögerung oder Unterlassen seiner Mitwirkungspflichten zeitliche oder qualitative Abweichungen des Auftrages, so ist dies dem Auftraggeber anzulasten. Daraus resultierende Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu zahlen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer ergeben sich daraus nicht. Etwaige vereinbarte Lieferfristen werden bei Verletzung der Mitwirkungspflicht aufgelöst.
Stellt der Auftragnehmer während der Erbringung der Leistung fest, dass zusätzliche Leistungen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendig werden, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Bei Ablehnung der weiteren Ausführung der Leistungen ist die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung durch den Auftraggeber zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber lediglich die Notwendigkeit bzw. die Erbringung zusätzlicher Leistungen ab, behält sich der Auftragnehmer vor, die weitere Durchführung der Leistung abzulehnen und die Vergütung gemäß dem Stand der erbrachten Leistungen einzufordern.
3 Auftragsdurchführung, Lieferung, Zahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sich aus dem Auftrag ergebenen zu erbringen Leistungen selbst zu erbringen, Dritte damit zu beauftragen und durch Dritte erbringen zu lassen.
Aufträge können vom Auftragnehmer auf eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers erteilt werden. Der Auftraggeber erteilt hierfür ausdrücklich seine Vollmacht.
Im Ermessen des Auftragnehmers wird eine Vorauszahlung von bis zu 100% des Gesamtpreises erhoben. Erst nach Erhalt einer festgesetzten Vorauszahlung beginnt die Leistungserbringung.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Nicht durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen und Störungen sowie bei allen Fällen höherer Gewalt bei ihm oder von ihm beauftragen Dritten oder Zulieferern berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Die vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Soweit ein Einbau und/oder eine Vermischung erfolgt, erhält der Auftragnehmer das Sicherungseigentum an dem verbunden resp. vermischten Werk/Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung.
Rechnungen sind falls nicht anders vereinbart sofort ohne Abzug zu zahlen.
Aufrechnungen der geschuldeten Leistungen/Entgelte sind ausgeschlossen, falls nichts anderes vereinbart ist.
4 Gewährleistung, Haftung
Durch den Auftragnehmer gelieferte Arbeiten und Leistungen sind durch den Auftraggeber unverzüglich, jedenfalls vor einer Nutzung oder Inanspruchnahme zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzumelden. Unterbleibt die Anzeige der Mängel binnen 24 Stunden besteht kein Schadensersatzanspruch.
Wiederkehrende Leistungen des Auftragnehmers aus Dauerschuldverhältnissen gelten als auftragsgerecht erfüllt und mängelfrei, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, binnen 24 Stunden – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen mit Angabe von Ort, Zeit, Art und Umfang des beanstandeten Mangels erhebt.
Werden Leistungen des Auftragnehmers durch Unterschrift des Auftraggebers nach Prüfung der Leistung – in Dauerschuldverhältnissen auch jeweils ‑abgenommen, entfallen Mängelrügen und Schadensersatzansprüche.
Bei durch den Auftragnehmer verschuldeten Mängeln ist diesem eine angemessene Frist zur Korrektur und Nachbearbeitung einzuräumen. Können Mängel nicht beseitigt werden oder ist ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar, kann der Auftraggeber eine Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen. Eine Kündigung bei geringfügiger Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Auftragshöhe der durch den Auftragnehmer selbst zu erbringenden oder erbrachten Leistungen, ausschließlich Material und Vorleistungen, bei Dauerschuldverhältnissen bzw. wiederkehrenden Leistungen auf die Höhe von turnusgemäßen Vergütungen in zwei Monaten.
Für Schäden, die nachweislich auf Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind oder nachweislich durch Leistungen des Auftragnehmers entstanden sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Schadensersatzansprüche wegen Mängel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterbearbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für Beeinträchtigungen des weiterzubearbeitenden Objektes. Vorgenannte Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ist der Auftragnehmer gemäß Auftrag zum Versand verpflichtet, übernimmt der Auftragnehmer diesen mit höchster Sorgfalt, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf ihm bekanntwerdende rechtliche Risiken hinzuweisen. Handelt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geht das Risiko möglicher Verstöße auf den Auftraggeber über.
Genannte Haftungsbeschränkungen gelten für alle Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5 Datenschutz
Geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§29 BDSG) zulässig, werden elektronisch gespeichert und verwaltet.
Elektronische Korrespondenz wird für Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert und verwaltet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beauftragung als Dienstleister durch den Auftraggeber in Wort und Bild aus Werbezwecken zu verwenden, falls seitens des Auftraggebers kein Einspruch erhoben wird. Die Verwendung von Logos, Marken etc. zu diesem Zwecke wird ausdrücklich durch den Auftraggeber gestattet.
6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Bestimmte Leistungsbereiche und Arbeiten des Auftragnehmers sowie Dauerschuldverhältnisse sind in jeweils besonderen Geschäftsbedingungen zusätzlich geregelt. Diese werden ergänzend zu den AGB Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber verweist vor Vertragsschluss darauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hagen. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Wir sind für Sie in folgenden Gebieten/Kreisen in NRW bereits tätig:
Alle auf dieser Homepage genannten Preise/Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die hier blau markierten Kreise/Städte/Regionen.